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Recht auf Betreuungsleistungen (von Wizz Air)

Sie haben das Recht auf Betreuungsleistungen im Falle von Verspätungen und Annullierungen.

Wurde Ihr Wizz Air Flug annulliert oder verspätet? Wurde Ihnen die Beförderung aufgrund einer Überbuchung verweigert? Wenn Sie aufgrund einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung am Flughafen warten müssen, haben Sie ein Recht auf Betreuung durch Wizz Air. Wenn Sie über Nacht warten müssen, sollten Sie einen kostenlosen Hotelaufenthalt erhalten. Wenn es sich um eine kürzere Verspätung handelt, sollten Sie kostenlose Mahlzeiten und kostenlose Erfrischungen erhalten.

Es ist Wizz Airs Verantwortung im Falle von Flugstörungen.

Recht auf Betreuungsleistungen (von Wizz Air)

In der EU haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen.

Wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegen, gilt dies für alle Flüge von und nach der EU. Im Fall von Wizz Air gelten die Vorschriften für die meisten ihrer Flüge in die und aus der EU und seit dem Brexit auch in das Vereinigte Königreich. Im Falle von Wizz Air Abu Dhabi gelten die europäischen Vorschriften nur für ihre Flüge von europäischen Flughäfen.

Die Fluggastrechte in der EU sind durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt.

Sie haben ein Recht auf Betreuungsleistungen, wenn sich Ihr Flug um mindestens 3 Stunden verspätet.

Kurze Verzögerungen

Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat, muss Wizz Air Ihnen eine kostenlose Mahlzeit und Erfrischungen, zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe anbieten. Sie können dies in Form von Gutscheinen erhalten. Es kann auch sein, dass Sie aufgefordert werden, ein bestimmtes Restaurant aufzusuchen, um die Mahlzeit zu erhalten.

Setzen Sie sich mit Wizz Air in Verbindung, wenn Sie kein Angebot erhalten haben.

Lange Verzögerungen

Im Falle einer Verspätung über Nacht muss Wizz Air Ihnen einen kostenlosen Hotelaufenthalt und einen kostenlosen Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen anbieten. Außerdem sollte Ihnen mindestens eine kostenlose Mahlzeit und einige Getränke angeboten werden, und zwar in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

Setzen Sie sich mit Wizz Air in Verbindung, wenn Sie kein Angebot erhalten haben.

Wizz Air airplane

Außergewöhnliche Umstände

Flüge werden aus verschiedenen Gründen verspätet oder annulliert.

Im Allgemeinen lassen sich alle Gründe für Flugunterbrechungen in zwei Kategorien einteilen:

  1. Situationen, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen – technische Probleme mit dem Flugzeug, zu wenig Personal, schlechte Planung, Probleme mit internen Computersystemen usw.
  2. Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen – schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, Pandemien, einige Streiks, politische oder zivile Unruhen usw.

Letzteres wird als „außergewöhnliche Umstände“ bezeichnet.

Was ist, wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet ist oder annulliert wurde?

Wenn die Ursache der Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt (außergewöhnliche Umstände), kann Wizz Air nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Ihr Wizz Air-Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung/Flugannullierung. Aber auch in diesen Fällen haben Sie das Recht, von Wizz Air betreut zu werden.

Denken Sie daran, dass Sie auch dann ein Recht auf Betreuungsleistungen haben, wenn Ihr Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert oder verspätet ist.

Was das Recht auf Betreuung angeht, spielt es keine Rolle, was die Ursache für die Flugverspätung oder -annullierung war. Es spielt keine Rolle, ob die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist oder nicht.

Sie haben immer noch das Recht auf Betreuung durch Wizz Air.

Aber vielleicht müssen Sie die Fluggesellschaft daran erinnern.

Mit Europa und EU sind auf dieser Seite alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich (UK), Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Reunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln, Island, Norwegen und die Schweiz gemeint.

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