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Ihr Entschädigungsantrag bei Wizz Air wurde abgelehnt. Was nun?

Sie haben einen Entschädigungsantrag gestellt, aber Ihr Antrag wird abgelehnt.

Das ist äußerst frustrierend, vor allem, wenn Sie die Entschädigung von Wizz Air selbst beantragen, ohne die Hilfe einer Flugentschädigungsgesellschaft. Sie sind sich nicht 100%ig sicher, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben oder nicht, und diese Ablehnung ist entmutigend. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Ist es die Mühe überhaupt wert? Ja, es lohnt sich auf jeden Fall, es noch einmal zu versuchen. Oder geben Sie den Fall zumindest an eine Flugentschädigungsgesellschaft ab. Diese wird den Prozess in Ihrem Namen weiterführen. Aber das ist nicht die einzige Möglichkeit.

Sie können auch auf eigene Faust weiter für Ihr Recht kämpfen.

Ihr Entschädigungsantrag bei Wizz Air wurde abgelehnt. Was nun?

Es gibt noch andere Möglichkeiten, wie Sie das Geld von Wizz Air erhalten können.

Bevor Sie jedoch weitere Schritte unternehmen, sollten Sie sich die Vorschriften über Entschädigungen ansehen und Ihre Rechte überprüfen. Haben Sie überhaupt Anspruch auf Entschädigung?

1. Zusammenarbeit mit Flugkompensationsunternehmen

Ihr Anspruch auf Flugentschädigung wird abgelehnt?

Wenn das passiert, ist es am einfachsten, mit einer Flugentschädigungsgesellschaft zusammenzuarbeiten. Unserer Meinung nach ist dies auch der beste Weg, wenn es darum geht, die Behauptung der Fluggesellschaft anzufechten, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Flugentschädigungsunternehmen befassen sich täglich mit solchen Fällen.

Alles, was Sie tun müssen, ist, ein Online-Formular auszufüllen und eine Kopie Ihrer Bordkarte und Ihres Reisepasses vorzulegen. Dann unterschreiben Sie den Antrag online, und das war’s. Um alles andere brauchen Sie sich nicht zu kümmern, denn das Entschädigungsunternehmen übernimmt den Rest. Sie brauchen auch nicht mit Wizz Air zu kommunizieren. Auch dies wird von der Flugentschädigungsgesellschaft, mit der Sie zusammenarbeiten, übernommen. Wenn das Entschädigungsunternehmen weitere Fragen hat, werden sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Der einzige Nachteil bei dieser Option sind die Gebühren. Die meisten Flugentschädigungsunternehmen verlangen eine Gebühr von etwa 25-45 % des Entschädigungsbetrags.

Unsere Partner bieten einen solchen Service an.

Wenn Sie diese Option wählen, müssen Sie Folgendes tun:

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Füllen Sie ein Schadensformular aus.

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Und das war’s – der Rest wird von Profis erledigt.

  • Ihre Bordkarte und eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.

Wie viel kostet ein solcher Dienst?

Bei den meisten Flugentschädigungsunternehmen fallen keine Vorabgebühren an, und Sie zahlen nichts, wenn sich herausstellt, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Wenn das Unternehmen jedoch erfolgreich ist, werden Ihnen etwa 25 bis 45 % des Betrags Ihrer Wizz Air-Flugentschädigung in Rechnung gestellt. Der Rest des Betrags wird Ihnen überwiesen.

Es dauert etwa 2-3 Monate, bis Sie die Wizz Air-Flugentschädigung erhalten. Die Entschädigung wird auf ein Bankkonto Ihrer Wahl überwiesen.

2. Kontaktaufnahme mit der NEB des Landes, aus dem Ihr Flug kommt

Eine weitere, jedoch zeitaufwändigere Möglichkeit besteht darin, den „NEB“ zu kontaktieren.

Wenn Sie versucht haben, die Fluggesellschaft selbst zu kontaktieren, und eine Ablehnung oder gar keine Antwort erhalten haben, versuchen Sie, sich an die NEB (National Enforcement Bodies) zu wenden. In jedem Land der EU gibt es eine solche Einrichtung, die sich mit Fluggastbeschwerden befasst. Wenden Sie sich an die Stelle in dem Land, aus dem Ihr Flug abgeflogen ist. Es ist kostenlos, aber nicht so einfach wie die Zusammenarbeit mit einem Entschädigungsunternehmen. Außerdem kann es sehr zeitaufwendig sein. In der Regel dauert es mindestens 2 Monate, bis die NEB Ihren Antrag auf Entschädigung bearbeitet hat.

Der größte Nachteil dieser Option ist die Ungewissheit.

Ein positiver Bescheid auf Ihren Antrag ist keine Garantie für eine Entschädigung. Denn Wizz Air kann Ihren Antrag immer noch ablehnen oder sogar ignorieren.

Die Liste der nationalen Durchsetzungsstellen können Sie hier einsehen.

Die nationalen Durchsetzungsstellen unterstützen Fluggäste bei Nichtbeförderung, Flugverspätung oder -annullierung, setzen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 durch und stellen sicher, dass die Fluggäste gemäß diesen Vorschriften behandelt werden.

3. Den Fall vor Gericht bringen

Der nächste Schritt besteht darin, Ihren Fall vor Gericht zu bringen.

Wir würden Ihnen jedoch dringend empfehlen, sich zunächst an die NEB zu wenden.

Wenn Sie dann einen positiven Bescheid von der NEB erhalten, können Sie sich an die Fluggesellschaft wenden und die Entschädigung beantragen. Wenn diese sich nicht kooperativ zeigt, bleibt Ihnen als letzte Möglichkeit, den Fall vor Gericht zu bringen. Ein positiver Bescheid des NEB wird Ihnen in Ihrem Fall gegen Wizz Air sehr helfen.

Dies ist die komplizierteste Option, aber auch sehr effizient.

Bevor Sie Ihre Beschwerde vor Gericht bringen, sollten Sie sich jedoch vergewissern, dass Ihre Forderung berechtigt ist (d. h., dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, Ihre Forderung aber dennoch abgelehnt wird). Informieren Sie sich über die Entschädigungsvorschriften, überprüfen Sie Ihre Rechte und bereiten Sie auf der Grundlage Ihrer Recherchen Ihre Argumente vor. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Fall vor Gericht bringen und gewinnen können. Wenn Ihnen ein positiver Bescheid der NEB vorliegt, der besagt, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, fügen Sie diesen ebenfalls den Gerichtsunterlagen bei.

Denken Sie daran, dass diese Option im Gegensatz zur zweiten Option nicht kostenlos ist.

Außergewöhnliche Umstände

Sehr oft geben die Fluggesellschaften überhaupt keine Erklärungen ab.

Sie lehnen Ihren Antrag ab, ohne ausreichende Beweise vorzulegen. Oder sie geben sehr vage Erklärungen ab. Sehr oft neigen Fluggesellschaften dazu, „außergewöhnliche Umstände“ für Verspätungen und Annullierungen von Flügen verantwortlich zu machen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Wenn es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, muss die Fluggesellschaft ihren Fluggästen keine Entschädigung zahlen. Und wenn eine Fluggesellschaft Entschädigungen zahlt, verliert sie Geld. Sie ist nicht rentabel. Die einzige Möglichkeit, diese Verluste zu vermeiden, besteht darin, Entschädigungsanträge unter Angabe falscher Gründe abzulehnen.

Die Fluggesellschaften wissen, dass die meisten Fluggäste nicht über ihre Rechte informiert sind. Und sie neigen dazu, dies zu ihren Gunsten auszunutzen. Wenn Sie also sehen, dass Ihre Entschädigungsforderung mit der Begründung „außergewöhnliche Umstände“ abgelehnt wird, geben Sie nicht klein bei! Verlangen Sie eine genauere Erklärung.

Nach der EU-Verordnung 261/2004 zählen zu den außergewöhnlichen Umständen u. a. extreme Witterungsverhältnisse, politische und bürgerliche Unruhen sowie versteckte Herstellungsfehler. Gleichzeitig gelten die meisten technischen Probleme nicht als außergewöhnliche Umstände. Wenn die Fluggesellschaft etwas anderes behauptet, ist das höchstwahrscheinlich nicht der Fall.

Auch schlechtes Wetter gilt nicht immer als außergewöhnlicher Umstand, denn es ist oft vorhersehbar. Hier ein Beispiel: Schnee in den Wintermonaten (es sei denn, Schnee ist dort nicht normal). In solchen Fällen wird von der Fluggesellschaft erwartet, dass sie die entsprechenden Maßnahmen ergreift, um den Flug pünktlich durchzuführen.

Deshalb ist es so wichtig, den Grund für die Unterbrechung zu kennen.

Und im Zweifelsfall nachzuprüfen. Das ist wichtig.

Mit Europa und EU sind auf dieser Seite alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich (UK), Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Reunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln, Island, Norwegen und die Schweiz gemeint.

Vorgestelltes Foto von Monstera von Pexels

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